Oliver Krautscheid: Strukturwandel bei der Aufsichtsratsvergütung

Frankfurt, 25. Oktober 2014


Der Wandlungsprozess im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung geht dahin, dass diese zunehmend aus fixen und rollen- bzw. aufwandsbezogenen Vergütungskomponenten besteht. Die Bedeutung kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteile sinkt dabei. Gründe für diese Entwicklung liegen zum einen in den gestiegenen Anforderungen, der höheren Verantwortung und der stärkeren Arbeitsbelastung von Aufsichtsratsmitgliedern, zum anderen aber auch in der Forderung nach stärkerer Unabhängigkeit sowie darüber hinaus in der zusätzlichen Herausforderungen an Aufsichtsräte in Krisenzeiten.

Häufig findet man aber auch eine Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als ein Grund für den Wandel bei der Struktur der Aufsichtsratsvergütung aufgeführt.  So war in Tz. 5.4.6 DCGK a.F. ausdrücklich eine variable Vergütungskomponente für den Aufsichtsrat empfohlen. Unternehmen, die von einer variablen Aufsichtsratsvergütung abgesehen haben, mussten diese Abweichung von der Kodexempfehlung gem. §161 AktG in der Entsprechenserklärung zum DCGK aufführen und begründen.

Mit der Neufassung im Mai 2012 war diese Empfehlung weggefallen, womit die Anreize zu einer kurzfristigen variablen Aufsichtsratsvergütung deutlich gesunken sind, was sicherlich den Transformationsprozess bei der Aufsichtsratsvergütung beschleunigt hat. Die Änderung des DCGK kann zwar nicht allein, aber zusammen mit den bereits genannten Gründen für den Strukturwandel verantwortlich sein.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass alle Gründe gemeinsam sowohl für eine Abkehr von der variablen Aufsichtsratsvergütung (Push-Faktoren), als auch für eine Hinwendung zu einer fixen und aufwandsbezogenen Vergütung (Pull-Faktoren) sprechen.

Ein Pull-Faktor hin zu rein fixer Vergütung mit Aufwandsbezug ist der Wunsch der Aufsichtsräte nach der Honorierung ihres, durch zunehmende Anforderungen und Arbeitsbelastung gestiegenen, zeitlichen Aufwands. Ein Push-Faktor weg von erfolgsabhängiger Vergütung ist das Bestreben, die Aufsichtsratsvergütung von der Vorstandsvergütung zu entkoppeln, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu sichern.

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