Oliver Krautscheid: Angaben bei den Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat

Frankfurt, 28. Februar 2015 Im Jahr 2012 wurde Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 in den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) neu eingefügt. Die Regelung ist geprägt von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und anderen Unklarheiten. Zusammen mit der Rechtsprechung zur Anfechtbarkeit Read More …