Oliver Krautscheid: OECD veröffentlicht globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch

Frankfurt, 08. März 2014


Am 13.2.2014 veröffentlichte der OECD einen gemeinsamen Standard für den automatischen Austausch von Steuerinformationen. Darin enthalten sind die Regelungen, welche Informationen, wann und in welcher Form, an die Steuerverwaltungen anderer Länder im Rahmen bilateraler Abkommen zu erfolgen hat. Der Standard wurde von der OECD gemeinsam mit den G-20 Staaten ausgearbeitet und bisher zu einer schnellen Übernahme von rund 42 Staaten erklärt. Inhaltlich ähnelt der Standard dem US-Regelwerk FATCA, wobei ein wesentlicher Unterschied darin liegt, dass die OECD in ihrem Regelwerk an den Wohnsitz und nicht an die Staatsbürgerschaft anknüpft.

Ziel des Standards der OECD ist es, Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steuervermeidung zu verstärken und das internationale Steuersystem fairer und gerechter zu gestalten.

Wesentliche Einzelheiten sind folgend beantwortet:

Wer muss Kundendaten liefern?

Banken, Treuhänder, Stiftungen, Trusts, Vermögensverwalter sowie bestimmte kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften

Welche Informationen werden ausgetauscht?

Es sollen alle Arten von Kapitalerträgen (u.a. zinsen, Dividenden, Einkommen aus Versicherungsverträgen und ähnliche Einkommen), Kontostände und Verkaufserlöse aus Finanzanlagen die ein Ausländer erzielt, ausgetauscht werden. Betroffen sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dabei wären Finanzdienstleister verpflichtet, die entsprechenden Informationen an die Finanzbehörden zu melden und einmal im Jahr das jeweilige Heimatland zu informieren. Zu den offenzulegenden Informationen zählen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat, Kontonummer, Kontostand sowie Zu- und Abflüsse. Bei Trusts müsse der wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden.

Wer ist von der Offenlegungspflicht ausgeschlossen?

Internationale Organisationen und staatliche Betriebe müssen diese Informationen nicht offenlegen.

Sind die Abkommen einseitig vorteilhaft?

Nein. Die Kooperationen zwischen den Steuerverwaltungen unterliegen dem Reziprozitätsprinzip. Nur Länder, die sich zum globalen automatischen Informationsaustausch bekannt haben und dieses umsetzen, sollen steuerlich relevante Daten von anderen Jurisdiktionen erhalten. Der Austausch erfolgt aufgrund bilateraler Abkommen, die die jeweiligen Länder selbst schließen müssen. Die Abkommen wirken nur zwischen den Vertragsparteien. Drittstaaten sollen in den Datentransfer keinen Einblick haben.

Ab wann beginnt der automatische Informationsaustausch?

Der automatische Informationsaustausch beginnt mit der Ratifizierung durch die jeweiligen Staaten.

Wie sind die Aussichten des OECD- Standards?

Bis Ende 2014 wird der OECD Rat über den gemeinsamen Standard entscheiden. Sobald dieser sine Genehmigung erteilt hat, soll mit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten begonnen werden.

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