Oliver Krautscheid: Vorlageersuchen des Finanzamts hinsichtlich eines Due-Diligence-Berichts

Frankfurt, 10. Oktober 2014


Das FG Münster bezieht mit dem Beschluss vom 3.9.2014 (At. 6 V 1932/14 AO) Stellung, zu den Voraussetzungen, wann das FA im Rahmen einer Außenprüfung die Vorlage eines Due- Diligence- Prüfung verlangen darf.

Eine Holding- GmbH ließ zum Zwecke einer geplanten Erschließung neuer Geschäftsfelder bei sich selbst eine Due Diligence durchführen. Im darauf folgenden Jahr verkaufte sie einen Anteil an einer Beteiligungsgesellschaft an ihren Alleingesellschafter. Bei einer Außenprüfung des Finanzamtes über die Angemessenheit des Kaufpreises für die Anteilsübertragung, verlangte dieses von der Holding-GmbH die Vorlage des Due-Diligence-Berichts. Daraufhin bekam das Finanzamt lediglich einen „geweißten“ Bericht mit der Begründung seitens des Unternehmens, dass keine Vorlagepflicht bestehe, weil der Due- Diligence Bericht keine Tatsachen, sondern ausschließlich Ergebnisse eines wertenden Vorgangs enthalte. Für Zwecke des Anteilsverkaufs sei eine gesonderte Unternehmensbewertung vorgenommen worden.

Das Finanzamt erließ ein Vorlageersuchen hinsichtlich des gesamten und vollständigen Berichts mit der Begründung, dass sich hieraus Anhaltspunkte für den Wert der veräußerten Beteiligung entnehmen ließen und diese von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter bei der Kaufpreisfindung auch herangezogen worden wären.

Den Antrag der Antragstellerin (Holding GmbH) auf Aussetzung der Vollziehung gab das FG Münster statt. Das Gericht bezweifelte ebenfalls, ob ein Due-Diligence-Bericht überhaupt zu den im Rahmen einer Außenprüfung vorlagepflichtigen Unterlagen gehöre. Es folgte überwiegend der Argumentation der Holding-GmbH. Darüber hinaus erfordere nach Ausführung des Gerichts das Vorlageersuchen des Finanzamts, jedenfalls eine differenzierte Einzelfallabwägung im Rahmen der Ermessensausübung. Dabei seien die berechtigten Informationsinteressen der Finanzverwaltung gegen die schutzwürdigen Belange des Unternehmens abzuwägen.

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