Frankfurt, 20. Oktober 2014 Mit dem Urteil vom 6. Juni 2012 hat das OLG Köln entschieden, dass Legitimationsaktionäre in Hinblick auf die Stimmrechte aus den ihnen anvertrauten Namensaktien einer Mitteilungspflicht nach § 21 Absatz 1 WpHG unterliegen. Das OLG bejaht Read More …