Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Unternehmensleitung und deren Überwachung. Die Governanceproblematik des Unternehmens lässt sich im Kern darauf zurückführen, dass die geschlossenen Verträge zwangsläufig bis zu einem gewissen Grade unvollständig sind und die diversen Stakeholder teils unterschiedliche Interessen verfolgen.
Je nach ihren Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmensgeschehen bieten diese Punkte den Akteuren, Gelegenheit und Beweggründe zu opportunistischem Verhalten. Diese könnten versuchen, die Unvollständigkeiten der Verträge zu ihren Gunsten – und damit meist zulasten anderer Bezugsgruppen – auszunutzen. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische Arrangements die Spielräume und Motivationen der Akteure für opportunistisches Verhalten einzuschränken.
Im Unterschied zur Unternehmensverfassung, welche primär die Binnenordnung des Unternehmens betrifft, werden unter dem Stichwort Corporate Governance auch Fragen der (rechtlichen und faktischen) Einbindung des Unternehmens in sein Umfeld, wie den Kapitalmarkt adressiert. Dabei steht insgesamt die große börsennotierte (Aktien-)Gesellschaft im Mittelpunkt des Interesses. Allerdings werden zunehmend auch andere Rechtsformen und Unternehmen mittlerer Größenordnungen aus dem Blickwinkel ihrer spezifischen Anforderungen an die Corporate Governance analysiert.
Im Zuge der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise werden bisherige Governancemodalitäten mit besonderer Konsequenz infrage gestellt.
Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/corporate-governance.html
Grundai/ Zaumseil (Hrsg.), Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance, 1. Auflage, Wiesbaden 2012